Errichtet 1936 – 1938 als Militärgebäude, wird der Komplex seit den 1950ern als Sitz des Bundessozialgerichts genutzt und steht unter Denkmalschutz. Ziel war es, nach mehr als 50 Jahren Nutzung, das Bundessozialgericht durch funktionelle Neuordnung, Teilerweiterung, architektonische Überarbeitung, Sanierung der Bausubstanz und komplette Erneuerung der Infrastruktur zu modernisieren und sanieren. Aufgrund funktionaler Anforderungen und in Anbetracht des Denkmalschutzes wird ein Teil des notwendigen Raumprogramms aus dem Altbau herausgelöst und ein separater Baukörper im Innenhof des Gebäudekomplexes konzipiert.
Die assmann Gruppe hat, neben der Projektsteuerung, die Vorbereitung des Umzugs mit einer Belegungsplanung für die Interimsunterbringung, der Erfassung des Umzugsgutes sowie der Planung des Umzugsablaufes unterstützt.
Entwurfsverfasser: PGS Generalplanung Bundessozialgericht
Fotos: Jochen Helle
Leistungsmodule in diesem Projekt
Architektur
Generalplanung